Das Inhaltsverzeichnis entspricht der Endfassung der Gliederung. Diese erfasst alle Bestandteile der Facharbeit vom Textteil über Literaturverzeichnis, Selbststängikeitserklärung bis Anlagenverzeichnis. Es erfolgt die Angabe der jeweiligen Seite - am rechten Seitenrand mit der Kolonnenüberschrift "Seite" - an der der genannte Abschnitt beginnt.
Hinweise zur formalen Inhaltserstellung:
Die Klassifikation der Arbeit beginnt mit dem Punkt 1
Wird ein Hauptpunkt unterteilt, dann in mind. zwei Unterpunkten.
Feinste Untergliederungen sollen vermieden werden (z. B. 2.3.4.4.3).
Die Überschriften sollen in knapper Form den Inhalt des betreffenden Textabschnittes wiedergeben.
Alle Gliederungspunkte des Inhaltsverzeichnisses sind als Überschriften wörtlich exakt im Text anzuführen.
Ganze Sätze sind zu vermeiden.
Seitenzahlen zu den einzelnen Gliederungspunkten werden im Inhaltsverzeichnis angegeben.
Ein- oder mehrstufige Abschnittsnummern erhalten am Ende keinen Punkt.
Nach Abschnittsnummern folgen mind. zwei Leerzeichen.