Leitungsteam Sozialwesen
Fachbereich Sozialwesen
Steckbrief
Abschluss: Staatlich geprüfte.r Sozialassisten.in
Aufnahmevoraussetzungen: Abitur oder Fachhochschulreife
Nach der Entscheidung über die Zulassung an unserem BSZ muss ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung sowie ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden erbracht werden.
Dauer: 1 Jahr
Schulart: Berufsfachschule
Prüfung: schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen entsprechend der Berufsfachschulordnung
Steckbrief
Abschluss: Staatlich geprüfte.r Sozialassisten.in
Aufnahmevoraussetzungen: Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
Nach der Entscheidung über die Zulassung an unserem BSZ muss ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung sowie ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden erbracht werden.
Dauer: 2 Jahre
Schulart: Berufsfachschule
Prüfung: schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen entsprechend der Berufsfachschulordnung
Steckbrief
Abschluss: Staatlich anerkannte.r Erzieher.in
Erwerb der Fachhochschulreife möglich (durch vertieften Unterricht in Mathematik und Englisch)
Dauer: 3 Jahre
Schulart: Fachschule
Prüfungen:
- zwei schriftliche Komplexprüfungen
- berufspraktische Prüfung mit anschließendem Fachgespräch
- Verfassen einer Facharbeit und Verteidigung dieser (fachliches Gespräch)
Aufnahmevoraussetzungen:
- mittlerer Schulabschluss und eine zweijährige einschlägige Ausbildung oder
- mittlerer Schulabschluss und eine zweijährige nicht einschläge Berufsausbildung und eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (neu ab SJ 2023/24) oder
- mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige Vollzeitbeschäftigung von sieben Jahren oder
- Fachhochschulreife in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
- allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (neu ab SJ 2023/24)
Die Anrechnung von Teilen einer Hochschulausbildung im Bereich Sozialwesen ist im Umfang bis zu maximal 1200 Stunden möglich.
Nach der Entscheidung über die Zulassung an unserem BSZ muss ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung sowie ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden erbracht werden.
Steckbrief
Wichtige Information für das Bewerbungsverfahren zum Schuljahr 2024/2025:
Ab dem Schuljahr 2024/25 nehmen wir an einem Schulversuch zu einer dreijährigen Ausbildung in Teilzeitform teil.
Entsprechend der Stundentafel umfasst die Ausbildung 2680 Unterrichtsstunden im Pflichtbereich. Davon werden 160 Stunden in Form von praxisorientierten Lernaufgaben in den jeweiligen Praxiseinrichtungen abgeleistet. Weitere 360 Unterrichtsstunden werden mittels adaptiver Lernformen (z. B. Selbststudienaufgaben, Online-Module) abgedeckt. Damit reduziert sich die Anzahl der Präsenzveranstaltungen am BSZ auf 2160 Stunden. Ein regelmäßiger Wechsel zwischen Schule und Praxiseinrichtung ist kontinuierlich gegeben.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, sprechen Sie uns gern an!
Abschluss: Staatlich anerkannte.r Erzieher.in
Dauer: 3 Jahre
Schulart: Fachschule
Prüfungen:
- zwei schriftliche Komplexprüfungen
- berufspraktische Prüfung mit anschließendem Fachgespräch
- Verfassen einer Facharbeit und Verteidigung dieser (fachliches Gespräch)
Aufnahmevoraussetzungen:
- mittlerer Schulabschluss und eine zweijährige einschlägige Ausbildung oder
- mittlerer Schulabschluss und eine zweijährige nicht einschläge Berufsausbildung und eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (neu ab SJ 2023/24) oder
- mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige Vollzeitbeschäftigung von sieben Jahren oder
- Fachhochschulreife in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
- allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (neu ab SJ 2023/24)
Die Anrechnung von Teilen einer Hochschulausbildung im Bereich Sozialwesen ist im Umfang bis zu maximal 1200 Stunden möglich.
Nach der Entscheidung über die Zulassung an unserem BSZ muss ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung sowie ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden erbracht werden.